Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Wir liefern unter ausschließlicher Geltung unserer im Internet unter www.bess.at abgebildeten Geschäfts- und Lieferbedingungen. Auf Wunsch übermitteln wir Ihnen diese bzw. drucken diese als Anlage zu einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung ab.
Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
Erfüllungsort sind unsere Geschäftsräume.
Gerichtsstand: Wels.
Es findet die im Zeitpunkt des Bestelleingangs gültige Preisliste Anwendung.
Alle Preise verstehen sich freibleibend, zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, ab Wels. Fracht- und Verpackungskosten sowie Mahngebühren werden nach Aufwand (mind. jedoch € 3,00), Mindermengenzuschläge gem. Preisliste berechnet.

Bei Nichtzahlung einer Rechnung trotz Mahnung werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist sofort und ohne Abzüge fällig. Gewährte Zahlungsziele bzw. (Raten)Zahlungsvereinbarungen sind dann aufgehoben.

Wir liefern ausschließlich unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen sind nur zulässig, wenn unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
Liefertermine sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als „Fixtermin“ und schriftlich zugesagt sind.
Bei einem unabwendbaren Ereignis bzw. höherer Gewalt gilt als Liefertermin der nächstmögliche Termin nach Ablauf der von bess nicht zu vertretenden Verzögerung vereinbart.

Die Gewährleistung beträgt 12 Monate, bei gebrauchten Produkten bzw. Reparaturen 3 Monate, bei Verbrauchergeschäften 24 Monate bei neuen bzw. 12 Monate bei Reparaturen bzw. gebrauchten Produkten.
Für Produkte, die nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums oder trotz erkennbarer Beschädigung (bei Sterilprodukten u.ä. auch in Fällen beschädigter Steril- bzw. Produktverpackung) eingesetzt wurden, ist jedweder Anspruch ausgeschlossen.
Mängel sind innerhalb einer Woche schriftlich unter Angabe der LOT bzw. SN anzuzeigen.

Wir bemühen uns stets um größte Sorgfalt und mangelfreie Lieferung. Sollte trotz aller aufgewandter Sorgfalt die Lieferung einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder ersetzen. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen bzw. immaterielle Schäden kann der Besteller nicht verlangen.

Weitergehende oder andere als die hier geregelten Ansprüche wegen eines Mangels, sowie sonstige Ansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, insbes. auch aus unerlaubter Handlung sowie solche auf Ersatz immaterieller Schäden, sind gegen uns, unsere Erfüllungsgehilfen sowie unsere Lieferanten ausgeschlossen, sofern nicht zwingendes Recht - z.B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. Körperschäden - dem Haftungsausschluss entgegensteht.

Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Sie sind bei der ARA entpflichtet.

© bess gmbh, 08.2006